Arbeitsvisum
Allgemeine Informationen
Achtung: Ab 01.04.2019 müssen alle Antragsteller, die ein Arbeitsvisum für Indien beantragen möchten, persönlich im jeweiligen indischen Service Centre erscheinen. Bitte kontaktieren Sie uns, bevor Sie Dokumente an uns versenden. Vielen Dank.
Das Arbeitsvisum für Indien wird für 3 verschiedene Personengruppen ausgestellt.
1.) Arbeitsvisa werden an Antragsteller ausgestellt, die in Indien eine Arbeit aufnehmen möchten. Das Visum wird für die Dauer des Arbeitsvertrags oder bis zu zwei Jahren durch die Indischen Vertretungen in Deutschland genehmigt und ausgestellt. Das Jahresgehalt des Antragstellers sollte mindestens $ 25.000,00 betragen. Innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft in Indien ist der Antragsteller verpflichtet sich zu registrieren, sofern sein Aufenthalt mehr als 180 Tage dauern soll.
Folgende Dokumente sind für die Ausstellung des Arbeitsvisums 1. notwendig:
- Original Reisepass, mit ausreichender Gültigkeit und mind. zwei freien Seiten
- Zwei identische Passbilder im Indischen Format 5 x 5 cm (siehe Download rechte Seite)
- Online Antrag Indien (siehe Link rechte Seite)
- Indischer Arbeitsvertrag
- Nachweis der Qualifikation (Cert., Zeugnisse etc.)
- Lebenslauf des Antragstellers
- Einladung des indischen Arbeitgebers mit genauer Beschreibung der Tätigkeit
- Das Indische Generalkonsulat ist bereichtigt weitere Dokumente nach zu fordern
2.) Personen, die ehrenamtliche (Bsp. freiwilliges soziales Jahr), durch eine nicht Regierungsorganisation organisierte Arbeit leisten möchten erhalten ein Visum mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr. Es ist ihnen gestattet, eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe von bis 10.000,- Rupien zu erhalten. Eine Verlängerung des Visums kann nur vor Ort bei der örtlich zuständigen Indischen Behörde erfolgen.
Folgende Dokumente sind für die Ausstellung des Arbeitsvisums 2. notwendig:
- Original Reisepass, mit ausreichender Gültigkeit und mind. zwei freien Seiten
- Zwei identische Passbilder im Indischen Format 5 x 5 cm (siehe Download rechte Seite)
- Online Antrag Indien (siehe Link rechte Seite)
- Einladung der indischen Organisation mit den voraussichtlichen Tätigkeiten des Antragstellers im Rahmen des Freiwilligendienstes mit der genauen Dauer des Aufenthalts
- Handelsregisterauszug des indischen Unternehmens/Organisation/NGO
- Eine Registrierung der indischen Organisation ausgestellt von MHA (Ministry of Home Affairs) unter FCRA (Foreign Contribution Act).
- Bürgschaftserklärung ausgestellt von den Eltern.
- Personalausweiskopien oder Passkopien der Eltern.
- Geburtsurkunde des Antragstellers in Kopie.
- Das Indische Generalkonsulat ist bereichtigt weitere Dokumente nach zu fordern
3.) Personen die eine handwerkliche Arbeit (Installationen von Maschinen) in Indien aufnehmen möchten erhalten ein Visum für die Dauer der Tätigkeit oder bis zu einem Jahr durch das indische Konsulat in Deutschland.
Folgende Dokumente sind für die Ausstellung des Arbeitsvisums 3. notwendig:
- Original Reisepass, mit ausreichender Gültigkeit und mind. zwei freien Seiten
- Zwei identische Passbilder im Indischen Format 5 x 5 cm (siehe Download rechte Seite)
- Online Antrag Indien (siehe Link rechte Seite)
- Arbeitsvertrag des Antragstellers mit dem deutschen Unternehmen in englischer Sprache (Kopie)
- Nachweis der Qualifikation (Cert., Zeugnisse etc.)
- Ein formelles Schreiben der entsendenden Firma in Deutschland, welches über Dauer, Zweck der Reise und die Kostenübernahme informiert.
- Eine formelle Einladung der Indischen Firma, welche über Dauer und Zweck der Reise informiert. (Alle schreiben in englischer Sprache)
- Servicevertrag zwischen dem deutschen und indischen Unternehmen in englischer Sprache
- Das Indische Generalkonsulat ist bereichtigt weitere Dokumente nach zu fordern
Zusätzliche Informationen zum Arbeitsvisum Indien
- Das indische Konsulat hat eine Agentur mit der Annahme und Prüfung der Visaunterlagen vorgeschaltet. Das Indian Visa Application Service Center Berlin berechnet für diese Tätigkeit eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 30,99 Euro (inkl.MwSt)
- Arbeitsvisa können nicht durch die Indischen Auslandsvertretungen verlängert werden. Diese erfolgt ausschließlich durch die örtlichen Behörden.
- Für ausländische Passinhaber gelten teilweise andere Preise und Visabestimmungen. Bitte sprechen Sie uns an.
Konsulargebühren & Kosten für das Visumcenter Berlin
- Arbeitsvisum für bis zu 6 Monate Gültigkeit = 116,00 Euro
- Arbeitsvisum für bis zu 12 Monate Gültigkeit = 192,00 Euro
- Arbeitsvisum mehr als 12 Monate Gültigkeit = 287,00 Euro
Zusätzlich fallen für alle Visakategorien Gebühren des ICGS (Indo-German Service) = 30,99 Euro (inkl. MwSt) an.
Unsere Servicegebühren betragen für diese Visumskategorie 95,90 Euro zzgl. MwSt.
Bearbeitungszeit des Konsulats
Die Bearbeitungszeit des indischen Konsulats beträgt ca: 3-5 Arbeitstage. Im Winter kann sich die Bearbeitungszeit (Hauptsaison) auf bis zu 8 Arbeitstage erhöhen.
Zusätzlich benötigte Unterlagen für nicht deutsche Staatsangehörige
- Meldebescheinigung, durch die nachgewiesen wird, dass seit mehr als 12 Monaten ein Wohnsitz in Deutschland besteht. Sofern der Nachweis des Wohnsitzes nicht erbracht werden kann, ist ein Zusatzformular für nicht deutsche Staatsangehörige auszufüllen und einzureichen. Die Visabearbeitung kann in diesem Fall einige Wochen in Anspruch nehmen.
- Für bestimmte Staatsangehörigkeiten wie Afghanisten, Sri Lanka, China, Pakistan, Nigeria, Somalia, Iran, Irak oder Staatenlose werden zusätzlich Unterlagen benötigt (siehe Download auf der rechten Seite).
Unser Service für Ihr Arbeitsvisum Indien
- Wir bieten Ihnen eine professionelle Beratung und Beschaffung für Ihr Arbeitsvisum Indien.
- Schicken Sie Ihre Unterlagen je nach Dringlichkeit per Einschreiben oder Kurier an die VisumCompany nach Berlin. Sobald Ihre Unterlagen eingetroffen sind, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Nutzen Sie unsere jahrelange Erfahrung für die Beschaffung Ihres Visums Indien.