NGO-Visum

Allgemeine Informationen

Achtung: Ab 01.04.2019 müssen alle Antragsteller, die ein NGO Visum für Indien beantragen möchten, persönlich im jeweiligen indischen Service Centre erscheinen. Bitte kontaktieren Sie uns, bevor Sie Dokumente an uns versenden. Vielen Dank.

Ein NGO-Visum oder auch (Intern-Visum/Praktikumsvisum) genannt, wird nach dem billigen Ermessen der jeweiligen Indischen Vertretung in Deutschland ausgestellt. Der Reisende ist verpflichtet, sich binnen 14 Tagen nach der ersten Einreise vor Ort in Indien zu registrieren, sofern der Aufenthalt länger als 180 Tage beträgt.

Antragsteller, die ehrenamtliche (freiwilliges soziales Jahr), durch eine nicht Regierungsorganisation (NGO) organisierte Arbeit leisten möchten, können ein Visum mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr erhalten. Es werden maximal 50 (NGO-Visa) pro Kalenderjahr ausgestellt. Die Bearbeitung des NGO-Visums kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Für die Ausstellung des NGO-Visums Indien benötigen wir:

  • 1 Online-Visumantrag Indien (siehe Link oben rechts)
  • 2 aktuelle Passbilder im Format 5x5cm (siehe Link rechts - Fotobestimmungen)
  • Original Reisepass, mindestens 180 Tage gültig und mit zwei freien Seiten
  • Einladung des Indischen Veranstalters /Organisation/Institut/NGO mit konkreten Angaben zum Praktikumszeitraum und Art der Beschäftigung in Indien
  • Schreiben des Indischen Veranstalters/Organisation/Institut/NGO indem bestätigt wird, dass der Antragsteller (Praktikant/in) nach Beendigung des Praktikums in Indien auch sicher das Land verlässt
  • Schreiben des Deutschen Veranstalters/Sponsoren/Institut/NGO mit konkreten Angaben zum Praktikumszeitraum und Art der Beschäftigung in Indien. Es muss gewährleistet sein, dass der Antragsteller eine Unterhaltsbeihilfe/ Entlohnung von mindestens 7.80 Indische Rupien (ca. 10.900,00 €) pro Kalenderjahr erhält. Diese Entlohnung entfällt bei einem Praktikum an Bildungsinstituten.
  • Kopie der Meldebestätigung bzw. Aufenthaltstitel (nur für ausländische Passinhaber).

Konsulargebühren & Kosten für das Visumcenter Berlin

  • NGO-Visum für bis zu 12 Monate einmalige oder mehrfache Einreise = 97,00 Euro (Konsulargebühren Indien + 30,99 Euro (ICGS-Gebühren) = 127,99 Euro (inkl. MwSt).

Unsere Servicegebühren für diese Visakategorie betragen 95,90 Euro zzgl. MwSt.

Zusätzlich benötigte Unterlagen für nicht deutsche Staatsangehörige

  • Meldebescheinigung, durch die nachgewiesen wird, dass seit mehr als 12 Monaten ein Wohnsitz in Deutschland besteht. Sofern der Nachweis des Wohnsitzes nicht erbracht werden kann, ist ein Zusatzformular für nicht deutsche Staatsangehörige auszufüllen und einzureichen. Die Visabearbeitung kann in diesem Fall einige Wochen in Anspruch nehmen.
  • Für bestimmte Staatsangehörigkeiten wie Afghanisten, Sri Lanka, China, Pakistan, Nigeria, Somalia, Iran, Irak oder Staatenlose werden zusätzlich Unterlagen benötigt (siehe Download auf der rechten Seite).

Zusätzliche Informationen zum NGO-Visum Indien

  • Das indische Konsulat hat eine Agentur mit der Annahme und Prüfung der Visaunterlagen vorgeschaltet. Das Indian Visa Application Service Center Berlin berechnet für diese Tätigkeit eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 30,99 Euro (inkl.MwSt)
  • Für ausländische Passinhaber gelten teilweise andere Preise und Visabestimmungen. Bitte sprechen Sie uns an.

Unser Service für Ihr NGO-Visum Indien

Wir bieten Ihnen eine professionelle Beratung und Beschaffung für Ihr NGO-Visum Indien. Schicken Sie Ihre Unterlagen je nach Dringlichkeit per Einschreiben oder Kurier an die VisumCompany nach Berlin. Sobald Ihre Unterlagen eingetroffen sind, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Nutzen Sie unsere jahrelange Erfahrung für die Beschaffung Ihres Visums Indien.